Generalitätslande

Generalitätslande

Generalitätslande, sonst einige Landesstriche in Brabant, Flandern, Limburg, Geldern (Staats-Brabant, Staats-Flandern, Staats-Landen van Oppermaas, Staats-Opper-Gelder), Eigenthum der vereinigten Niederlande, doch mit Freiheiten. Im Jahre 1795 bildeten die Brabantischen, Gelderschen u. Maaslande das Bataaf'sche Departement, während Staats-Flandern dem französischen Departement der Schelde einverleibt wurde. 1814 wurde letzteres wieder der niederländischen Provinz Zeeland zugetheilt. Die betreffenden Brabant'schen, Gelderschen u. Maaslande gehören seit jener Zeit erstere zu Nordbrabant, die beiden letzteren zu Limburg. Generalgouverneur war der Erbstatthalter.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Generalitätslande — Generalitätslande, früher die von der Republik der Vereinigten Niederlande eroberten Teile von Brabant, Flandern, Limburg und Geldern, die, unmittelbar unter den Generalstaaten stehend, von dem Statthalter als Generalgouverneur verwaltet wurden …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Generalitätslande — Generalitätslande, in den alten Niederlanden die Landstriche, welche nicht zu den 7 Provinzen gehörten, sondern denselben untergeordnet waren, z.B. Stücke von Brabant, Flandern, Limburg, Geldern …   Herders Conversations-Lexikon

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  • Graf von Brabant — Wappen der Herzöge von Brabant Brabant [ bra:bant] ist ein historisches Gebiet, das in etwa aus den belgischen Provinzen Antwerpen und Brabant (heute geteilt in Flämisch Brabant, Wallonisch Brabant und die Hauptstadtregion Brüssel) sowie der im… …   Deutsch Wikipedia

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