Gerichtsbann
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Gerichtsbann — Gerichtsbann, s. Bann … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Bann [1] — Bann (mittellat. bannus oder bannum, franz. ban, ital., span. und portug. bando, vom altdeutschen Ban), nach I. Grimm (»Deutsche Rechtsaltertümer«, S. 732) ursprünglich soviel wie Gebot und Verbot. Doch wird der Ausdruck bannus oder B. in den… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Fahnenlehen — Fahnlehen auch Fahnenlehen, zur Zeit des früheren Deutschen Reiches ein Fürstenlehen, welches mittels einer Fahne vom Kaiser selbst verliehen wurde und mit dem Heer und Gerichtsbann verbunden war. Als der letzte, welcher auf diese Art belehnt… … Deutsch Wikipedia
Fahnlehen — Das Fahnlehen, auch Fahnenlehen, war zur Zeit des früheren Deutschen Reiches ein Fürstenlehen, das mittels einer Fahne vom Kaiser selbst verliehen wurde und mit dem Heer und Gerichtsbann verbunden war. Als der Letzte, der auf diese Art belehnt… … Deutsch Wikipedia
Fahnenlehn — Fahnenlehn, größeres, mit dem Heer u. Gerichtsbann versehenes Lehn, s.u. Lehn … Pierer's Universal-Lexikon
Landeshoheit — (Jus territoriale, Hohe Landesobrigkeit, Landesherrlichkeit), der Inbegriff derjenigen Hoheitsrechte, welche einem Landesherrn zur Zeit des Deutschen Reiches in Bezug auf das ihm unterthänige Territorium zukamen. Die L. entwickelte sich in Folge… … Pierer's Universal-Lexikon
Ding [2] — Ding (neuhochd. Form des german. thing, althochd. dinc), Volksversammlung, insbes. Gerichtsversammlung bei den germanischen Stämmen. Das D. wurde öffentlich, unter freiem Himmel, besonders auf Hügeln oder unter Bäumen, abgehalten. D. und… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Landvogt — (Judex provincialis), ehemals ein vom deutschen König über unmittelbares königliches Gebiet gesetzter Beamter, der den Heerbann und Gerichtsbann handhabte und die königlichen Einkünfte aus ihnen erhob. Außer den Reichsstädten, die unter… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Hauenstein (Rittergeschlecht) — Wappen der Herren von Hauenstein Die Herren von Hauenstein waren ein vorderösterreichisches Rittergeschlecht am Oberrhein. Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Wa … Deutsch Wikipedia
Kaiser — 1. Dem Kaiser, was des Kaisers ist. – Eiselein, 356. Lat.: Caesaribus censum, solvite vota Deo. (Eiselein, 356.) 2. Den Kaiser macht das Heer. – Graf, 28, 7. Wie das Heer den Kaiser wählt, so gebietet er über dasselbe. Mhd.: Den keiser macht daz… … Deutsches Sprichwörter-Lexikon