Landgarbe

Landgarbe

Landgarbe, ein in manchen Gegenden üblicher Zins von Grundstücken an den Grundherrn, welcher in 3,4 od. 5 Theilen der auf dem Grundstück erwachsenen Früchte besteht; daher bat man drei-, vier- od. fünftheilige Landgarbengüter, deren Besitzer Landgarber heißen.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Landgarbe, die — Die Landgarbe, plur. die n, in einigen Gegenden, z.B. im Würtenbergischen, eine gewisse Anzahl Garben, Früchte, Wein u.s.f. welche der Unterthan von seinem Lande dem Grundherren als einen Grundzins zu entrichten verbunden ist. Ein solcher… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Zins — (Pacht, lat. Census), 1) im Allgemeinen eine regelmäßig wiederkehrende Abgabe, welche von einer Person als solcher od. wegen des Besitzes u. der Nutzung eines Grundstückes, an welchem die Verpflichtung zur Leistung haftet, entrichtet werden muß;… …   Pierer's Universal-Lexikon

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