Stammlehn

Stammlehn

Stammlehn (Altlehn, Feudum ex pacto et providentia majorum), ein Lehn, in welchem blos die ordentliche gemeinrechtliche Lehnsfolge stattfindet; die Lehnsfolger verdanken hier ihr Recht nur ihrer Abkunft vom ersten Erwerber.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Lehnswesen — (Feudal , Benefizialwesen). Man versteht unter Lehn oder Lehen (Lehnrecht, lat. Feudum, Feodum, Beneficium) das ausgedehnteste erbliche Nutzungsrecht an einer fremden Sache, das sich auf eine Verleihung seitens des Eigentümers gründet, die… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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