- Arberga
Arberga, im Mittelalter das Recht eines Herrn auf freie Herberge bei seinen Unterthanen.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Arberga, im Mittelalter das Recht eines Herrn auf freie Herberge bei seinen Unterthanen.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Ablager — (Rechtsw.), so v.w. Arberga … Pierer's Universal-Lexikon
Azung — Azung, 1) Speise; bes. 2) Futter der wilden Thiere; 3) Lockspeise. Daher Azugsgeld (Azgeld), 1) sonst Geld, statt der Bewirthung des Landesherrn u. seines Gefolges bezahlt; daher Azugsrecht, so v.w. Arberga; 2) das für geleistete Azung vergütete… … Pierer's Universal-Lexikon