- Burgsaß
Burgsaß, 1) (Freier B.), der das Recht hat, eine Burg zu besttzen; 2) einem Burggericht in erster Instanz unterworfener Unterthan.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Burgsaß, 1) (Freier B.), der das Recht hat, eine Burg zu besttzen; 2) einem Burggericht in erster Instanz unterworfener Unterthan.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Fürstenwärther — Fürstenwärther, Freiherrliche Familie, stammt aus der morganatischen Ehe des Pfalzgrafen Friedrich Ludwig von Zweibrücken mit Elisabeth Heppe von Meißenheim u. blüht in 2 Linien in Österreich u. Baiern; die ältere Linie in Österreich führt das… … Pierer's Universal-Lexikon