Nestelknüpfen

Nestelknüpfen

Nestelknüpfen, vermeintliche Kunst, mittelst gewisser Manipulationen, bes. durch Knüpfen von Knoten, einen Mann zur Ausübung des Beischlafs, ein Frauenzimmer zum Empfangen unfähig zu machen od. auch andere ungewöhnliche Dinge zu bewirken. Der Glaube daran war schon in den ältesten Zeiten verbreitet., Nach Herodot war Amasis, König in Ägypten, auf diese Weise gebunden u. wurde nur durch Aphrodite davon befreit. Bei den Römern war es gewöhnlich, daß junge Eheleute die Pfosten ihrer Thüren mit Wolfsschmalz bestrichen, damit ihnen bei Besteigung des Torus nichts Widriges begegnete. Doch scheint die erst in neuerer Zeit verbreitete Meinung, daß jene Hemmung auf magische Weise durch Knotenknüpfen bewirkt werde, aus einer mißverstandenen Stelle Virgils (Eclog. 8, 77 f.) entstanden zu sein. Im Mittelalter war der Glaube allgemein, daß solches Knotenknüpfen unter Mitwirkung des Teufels jene zauberische Kraft habe. Hiernach unterschied man, außer der Ligatura neonymphorum, als dem eigentlichen N., auch L. furum et latronum, wodurch angeblich ein Haus gegen Diebe u. Räuber verwahrt werden sollte, L. mercatorum, wodurch verhindert werden sollte, daß Kaufleute an einem Orte ihre Waaren absetzten, L. molendini, welche Müllern zu mahlen verwehren, L. bombardarum, wodurch man sich kugelfest machen, L. corporum, wodurch überhaupt Körper gegen Entwendung gesichert werden sollten. Diese zauberischen Künste sollten aber nicht blos durch Band u. Schnur bewirkt werden können, sondern auch durch Schlösser, welche man zudrückte, od. durch gewisse ausgesprochene Formeln od. andere Proceduren. Man hatte auch vielfache Gegenmittel zur Verwahrung hiergegen. Gesetzlich war das N. verboten. Schon nach den Zwölf Tafeln wurde der zum Tode verdammt, welcher durch Zauberei Jemand die Manneskraft entzog, u. sehr häufig ist in römischen Gesetzen von rechtlichen Verhältnissen, welche daraus hervorgehen, die Rede. In späterer Zeit wurde das N. schon vor Erlassung des Salischen Gesetzes für ein schweres Verbrechen erachtet u. auf dem Concil zu Regensburg wiederholt dafür erklärt; die angedrohte Strafe war Enthauptung. Derselbe Glaube besteht unter den Arabern, Macassaren, in Ostindien, wo bei jeder Hochzeit eine weise Frau vorher die Verknüpfung u. den Zauber zu lösen sich bemüht.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

Игры ⚽ Нужно сделать НИР?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Nestelknüpfen — Nestelknüpfen, s. Nestel …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Nestelknüpfen — Nestelknüpfen,   Schlossschließen, ein Bindezauber, der einen Mann (Bräutigam) impotent machen sollte (nur gegenüber der Braut). Im Augenblick des Trauaktes sollte ein Knoten geknüpft, ein Schloss geschlossen werden. Ein Lösen des Zaubers war… …   Universal-Lexikon

  • Nestel — (Senkel), dünner lederner Riemen oder Schnur, am Ende mit einer Art Nadel, Stift oder Beschlag zum Einsenken, Durchstecken oder Einschnüren versehen. Daran knüpft sich der Volksglaube vom Nestelknüpfen (Ligatura), der vorgeblichen Kunst, durch… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Indiculien — Das sogenannte Indiculus superstitionum et paganiarum („Kleines Verzeichnis des Aberglaubens und des Heidentums“) in lateinischer Schriftsprache ist eine kirchliche Handschrift gegen den germanisch–sächsischen Paganismus aus dem späten… …   Deutsch Wikipedia

  • Indiculus — Das sogenannte Indiculus superstitionum et paganiarum („Kleines Verzeichnis des Aberglaubens und des Heidentums“) in lateinischer Schriftsprache ist eine kirchliche Handschrift gegen den germanisch–sächsischen Paganismus aus dem späten… …   Deutsch Wikipedia

  • Indiculus superstitionum et paganiarum — Das sogenannte Indiculus superstitionum et paganiarum („Kleines Verzeichnis des Aberglaubens und des Heidentums“) in lateinischer Schriftsprache ist eine kirchliche Handschrift gegen den germanisch–sächsischen Paganismus aus dem späten… …   Deutsch Wikipedia

  • Hochzeit [1] — Hochzeit, 1) eigentlich jede festliche Lustbarkeit, namentlich mit Ritterspielen; bes. 2) das Fest, welches bei Schließung der Ehe (s.d.) begangen wird. Die Feierlichkeiten u. Gebräuche dabei sind bei verschiedenen Völkern u. zu verschiedenen… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Impotenz — (lat. Impotentia), 1) Unvermögen; insbesondere 2) als männliches Unvermögen (I. virilis), Zeugungsunvermögen, absolut wie bei völliger Geschlechtsunreife, vor dem Eintritt der Mannbarkeit u. in sehr hohem Alter, wo kein Same abgesondert wird, bei …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Knotenknüpfen — Knotenknüpfen. Wie noch heute der Knoten im Taschentuch als Gedächtnishilfe, so dient bei fast allen Naturvölkern der in bestimmter Weise geschürzte Knoten als Zählungs und Abrechnungsmittel sowie als Vertreter der Schrift, und bei den alten… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Ligatūr — (lat.), in der Musik soviel wie Bindung, die Zusammenziehung zweier Noten von gleicher Tonhöhe zu einem einzigen Ton, die durch einen beide Notenköpfe verbindenden Bogen angezeigt wird; in der ältern Mensuralmusik die Zusammenrückung von… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”