Deutsche Bundesacte

Deutsche Bundesacte

Deutsche Bundesacte, s. u. Deutscher Bund.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Deutschland [4] — Deutschland (Gesch.). I. Älteste Geschichte bis zur Völkerwanderung. Die ersten historischen Nachrichten, die wir über germanische Völkerschaften besitzen, rühren von Cäsar her, später berichtet Plinius über dieselben. Beider Angaben sind aber… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Württemberg [2] — Württemberg (Gesch.). W. war in den ersten christlichen Jahrh. von Sueven bewohnt; diese wichen den Römern, welche dann das Land cultivirten, dasselbe aber nachher an die Alemannen verloren; nach der Niederlage der Alemannen durch die Franken bei …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Auswanderung — Auswanderung, das Verlassen des Staates in welchem Einer geboren ist od. seinen festen Wohnsitz aufgeschlagen hat, um sich in einem anderen niederzulassen. Von A., die in eigenem Interesse, freiwillig, nicht aus Veranlassung u. unter Mitwirkung… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Adel [1] — Adel (vom althochdeutschen adal, d.i. ausgezeichnet, od. Geschlecht, Familie, während das franz. Noblesse, engl. Nobility, vom lat. nobilitas kommt u. den Stand dessen bezeichnet, der einen Namen hat, von einer lange bestehenden Familie ist),… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Wiener Congreß — Wiener Congreß. 1) Im Ersten Frieden von Paris (30. Mai 1814) war festgesetzt worden, daß zwei Monate nach Abschluß desselben, also zu Anfang Augusts, in Wien ein Congreß von Gesandten derjenigen Mächte, welche gegen Napoleon verbündet gewesen… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Presse [2] — Presse, bildlich die Gesammtheit der durch den Druck mittelst der Buchdruckerpresse verbreiteten Schriften, auch das gesammte geistige Leben, welches sich mittelst der Verbreitung von Schriften durch den Druck kund gibt; im engeren Sinne der… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Protestantische Kirche — Protestantische Kirche, der Inbegriff aller derjenigen Christen, welche im 16. Jahrh. die Grundsätze der Reformation annahmen u. dadurch in Gegensatz zu der Katholischen Kirche traten, von welcher sie sich trennten. Der Name schreibt sich von der …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Kirchenrecht — (Jus ecclesiasticum), der Inbegriff u. die wissenschaftliche Entwickelung der Normen, welche sich auf die äußere Ordnung die Kirche als eines gegliederten Organismus beziehen. I. Obschon die Küche als die Gemeinschaft, der Gläubigen zunähst nur… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Toleranz — (v. lat.), 1) im Allgemeinen so v.w. Duldung; bes. 2) die in Bezug auf religiöse u. kirchliche Gesinnungen u. Rechte Seitens einer öffentlichen, d.h. Staats od. Kirchengewalt geübte Duldung. So lange der religiöse Glaube etwas rein Innerliches… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Symbolische Bücher — Symbolische Bücher, Schriften, in welchen die Glaubenssätze u. das Glaubensbekenntniß einer Kirche enthalten sind. I. Entstehung der S.B. Schon in der ältesten Kirche bildete sich auf Grund der apostolischen Lehre eine Glaubensregel, an welche… …   Pierer's Universal-Lexikon

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