Emser Congreß

Emser Congreß

Emser Congreß (E. Vereinigung). Um verjährte Eingriffe des Papstes in Metropolitanrechte, Dispensations-, Appellations- u. Beneficiensachen, Exemtionen u. dgl. abzuwehren, traten, auf Anlaß der Errichtung einer neuen Nuntiatur für Pfalzbaiern, die deutschen Erzbischöfe von Mainz, Trier, Köln u. Salzburg im Sommer 1786 in Ems durch Abgeordnete zu einem Congreß zusammen, welcher den 25. Aug. 1786 die E. Punctation abschloß. Gestützt auf den Grundsatz, daß das von den Aposteln auf ihre Nachfolger übergegangene Recht der bischöflichen Gewalt unveräußerlich, aber das päpstliche Primat auf Oberaufsicht u. letzte Instanz in causis majoribus nach den Decreten des Baseler Concils zu beschränken sei, erklärten sie alle darüber hinausgehenden Maßregeln der Römischen Curie, mit wenigen reichsverfassungsmäßigen Ausnahmen, als nicht länger zu duldend, vindicirten die Gegenstände der unmittelbaren Jurisdiction der Nuntien ihrer eigenen, verlangten Herabsetzung der Annaten- u. Palliengelder, Änderung des dem Papste von den Bischöfen zu leistenden Eides, Exclusion der Ausländer von deutschen Pfründen, Abschaffung der Exemtionen der deutschen Ordensleute von der bischöflichen Aufsicht u. der Ehehindernisse in gewöhnlichen Dispensationsfällen, Einsetzung von Provinzial-Synodalgerichten, Revision der Concordate u., falls der Papst dies Alles nicht bewillige, Abhaltung einer constitutiven Kirchenversammlung od. wenigstens reichsverfassungsmäßigen Schutz ihrer Amtsrechte, wofür sie die Kirchenzucht verbessern wollten. Bei diesen Anträgen hatten sie, auf die Hülfe des Kaisers Joseph II. rechnend, observanzwidrig versäumt, sich der Zustimmung der exemten u. ihrer Suffraganbischöfe zu versichern. Die Widersprüche derselben, der Nuntien u. des Kurfürsten von Baiern werden durch die Lähmung der Reformen Josephs u. durch Umstände unterstützt, welche die Interessen der Erzbischöfe selbst trennten. Schon 1787 sagten sich Mainz u. Trier von der Punctation los, die beiden anderen schüchterte man ein, u. ihr Unvermögen, die päpstliche Widerlegung der Emser Beschlüsse (Pii VI. responsio ad Metropolitanos Mog., Trev., Col. et Salisb. super nuntiaturis. Rom 1789) anders als theoretisch zu entkräften, stellte diese Beschlüsse als ein übereiltes Beginnen dar, wodurch die Deutsche Kirche noch abhängiger von Rom wurde.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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