Pfahlzins

Pfahlzins

Pfahlzins, Abgabe an den Guts- od. Schutzherrn, auf dessen Gebiet ein Schutzgenosse wohnt.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Zins — (Pacht, lat. Census), 1) im Allgemeinen eine regelmäßig wiederkehrende Abgabe, welche von einer Person als solcher od. wegen des Besitzes u. der Nutzung eines Grundstückes, an welchem die Verpflichtung zur Leistung haftet, entrichtet werden muß;… …   Pierer's Universal-Lexikon

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