Reichsdeputation

Reichsdeputation

Reichsdeputation, ein vom Kaiser u. von den Reichsständen erwählter reichsständischer Ausschuß zur Vollziehung eines Geschäftes. Man theilte die R-n in: a) ordentliche, bestehend aus sämmtlichen Kurfürsten, einigen Reichsfürsten, 1 Prälaten, 2 Grafen, 6 Reichsstädten; die kurfürstlichen Gesandten bildeten ein Collegium, die der übrigen dirigirte Österreich. Die erste ordentliche R. wurde 1555 angeordnet, die letzte dauerte von 1652–1662 u. sollte beendigen, was der Westfälische Friede unentschieden gelassen hatte; b) außerordentliche, bestehend aus Gliedern der drei Reichscollegien, bei deren Bestimmung darauf gesehen wurde, daß eben so viele Katholischer als Protestantischer Confession waren. Gewöhnlich wurden noch einmal so viel fürstliche als kurfürstliche Deputirte gewählt, die Abgeordneten hatten aber gleich geltende Stimmen u. schieden sich nicht nach Collegien. Ein kaiserlicher Abgeordneter präsidirte. Sie wurden entweder beim Reichstage, wo sie über Münz-, Zoll-, Polizeisachen, über Revisionen von Achtprocessen, Glückwünsche, Condolenzen an den Kaiser berathschlagten, od. außerhalb des Reichstages berufen, wie 1681 nach Frankfurt, um Streitigkeiten mit Frankreich auszugleichen, u. 1697 beim Ryswijker Frieden Die letzte wurde den 24. Aug. 1802 zur Vollziehung des Lüneviller Friedens niedergesetzt.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Reichsdeputation — war im Heiligen Römischen Reich jeder von Kaiser und Reich für die Erledigung von Geschäften erwählte reichsständische Ausschuss. Der Reichsdeputationstag war die Versammlung einer solchen Deputation. Niedergelegt wurden die Ergebnisse der… …   Deutsch Wikipedia

  • Reichsdeputation — Reichsdeputation, im vormaligen Deutschen Reich ein zur Besorgung gewisser Geschäfte ernannter reichsständischer Ausschuß; Reichsdeputationsschluß, der Beschluß einer R., der durch nachträgliche Genehmigung des Reichstags und des Kaisers zum… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Reichsdeputation — Reichsdeputation, im alten Deutschen Reich der reichsständische Ausschuß zur Erledigung gewisser Geschäfte, aus den Kurfürsten, einigen Fürsten und einer Deputation der Städte gebildet (ordentliche R.). Die außerordentlichen R. (seit 1662), nach… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Reichsdeputation — Reichsdeputation, ordentliche, von 1555–1662 Ausschuß des Reichstags aus den Collegien in der Art zusammengesetzt, daß die Kurfürsten das Uebergewicht hatten; die außerordentlichen R.en wurden seit dem westfäl. Frieden nach dem Grundsatze der… …   Herders Conversations-Lexikon

  • Reichsdeputationstag — Reichsdeputation war im Heiligen Römischen Reich jeder von Kaiser und Reich für die Erledigung von Geschäften erwählte reichsständige Ausschuss. Der Reichsdeputationstag war die Versammlung einer solchen Deputation. Niedergelegt wurden die… …   Deutsch Wikipedia

  • Имперская депутация — (Reichsdeputation) в прежней Герм. империи комитет, выделенный из среды имперских чинов для заведования определенным кругом дел. Постановление И. депутации (Reichsdeputationsschluss), утвержденное имперским сеймом и императором, получало силу… …   Энциклопедический словарь Ф.А. Брокгауза и И.А. Ефрона

  • H.R.R. — Kaiser und Reich in …   Deutsch Wikipedia

  • HRR — Kaiser und Reich in …   Deutsch Wikipedia

  • HRRDN — Kaiser und Reich in …   Deutsch Wikipedia

  • Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation — Kaiser und Reich in …   Deutsch Wikipedia

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