Activforderungen
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Activa — (v. lat.), 1) im Allgemeinen der gesammte Besitzstand, Grundbesitz, Werthschaften, Mobilien u. ausstehende Capitalien; im kaufmännischen Sinne 2) die Theile des Vermögens, welches der Kaufmann zum Betriebe seiner Handelsunternehmungen anwendet.… … Pierer's Universal-Lexikon