Admallatio

Admallatio

Admallatio (Rechtsw.), so v.w. Mannitio.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Mannitĭo — (Admallatio), die in der ältesten deutschen Rechtsverfassung begründete Mahnung u. Aufforderung des Klägers an den Auszuklagenden, vor Gericht zu erscheinen, welche in Gegenwart von Zeugen geschah. Der Aufgeforderte versprach dann zu erscheinen u …   Pierer's Universal-Lexikon

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