- Adressiren
Adressiren (v. fr.), 1) eine Aufschrift an Jemand machen; 2) an-, nachweisen; 3) an Jemand empfehlen; 4) einen Wechsel auf Jemand ziehen.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Adressiren (v. fr.), 1) eine Aufschrift an Jemand machen; 2) an-, nachweisen; 3) an Jemand empfehlen; 4) einen Wechsel auf Jemand ziehen.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Recapĭto — (v. ital.), 1) das Adressiren eines Briefes u. die Adresse selbst; 2) der Ort, wo ein Wechsel abgegeben wird; 3) (Recapitiren), die Ababe od. Einlösung eines Wechsels selbst … Pierer's Universal-Lexikon
Kanzlei — Kanzlei, 1) Ausfertigungsbehörde, welche mit jeder höheren Landesstelle verbunden, jedoch von derselben getrennt u. ihr subordinirt ist. Zu ihr gehören: das Secretariat, welches aus mehren Secretären besteht, zur Führung der Protokolle u.… … Pierer's Universal-Lexikon
Boerhaave — (Buhrhave). Hermann, einer der berühmtesten Aerzte des vorigen Jahrh., geb. den 13. Dezbr. 1668 zu Voorhout bei Leyden, wandte sich 1690 vom Studium der Theologie zur Medizin. Alle wichtigeren Schriftsteller der Reihenfolge nach durchlesend,… … Herders Conversations-Lexikon