Muttertheil

Muttertheil

Muttertheil (Muttergut), diejenige Erbportion, welche den leiblichen Kindern aus der Erbschgst der Mutter zufällt. Gemeinrechtlich wird dasselbe nach den Regeln eines Peculium adventitium regulare (s.u. Peculium) behandelt.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Glückskind — 1. Das Glückskind hat immer guten Wind. Die Aegypter sagen von einem solchen Glückskinde: Wirf ihn in den Nil, er kommt wieder heraus und mit einem Fisch im Maul. (Körte, 2216; Reinsberg IV, 135.) Und die Jakuten: Wenn ein Glückskind auf ein… …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

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