Altarlehen

Altarlehen

Altarlehen, 1) das Recht, den den Gottesdienst an einem bestimmten Altar besorgenden Geistlichen zu bestellen; 2) das Recht der Beleihung mit den zu einem Altar gestifteten Gütern u. Einkünften; 3) die Güter selbst.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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