- Androhungstheorie
Androhungstheorie, diejenige Criminalrechtstheorie[477] (s.d.), wo man durch Androhung der Strafe für künftige Verbrechen dieselben verhüten will.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Androhungstheorie, diejenige Criminalrechtstheorie[477] (s.d.), wo man durch Androhung der Strafe für künftige Verbrechen dieselben verhüten will.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Androhungstheorie — Androhungstheorie, s. Strafrecht … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Strafrechtstheorien — nennt man die in der Wissenschaft aufgestellten Ansichten über den Rechtsgrund, das Wesen und die Aufgabe der Strafe. So einfach die Lösung dieser Probleme auf den ersten Blick auch scheint, so hat doch ihre Erörterung von den ersten Regungen des … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Criminalrechtstheorie — (Strafrechtstheorie, Straftheorie), die Theorie über die philosophische Begründung der Strafe nach seinem inneren Zweck u. Wesen u. des Rechtes des Staates, diejenigen, welche durch unrechtmäßige Handlungen[539] der öffentlichen Rechtsordnung… … Pierer's Universal-Lexikon