- Anerwogen daß
Anerwogen daß, im veralteten Kanzleistyl so v.w. in Erwägung daß ...
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Anerwogen daß, im veralteten Kanzleistyl so v.w. in Erwägung daß ...
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Anerwogen — * Anerwogen, eine Oberdeutsche Conjunction, welche von dem Zeitworte erwägen gemacht ist, für in Betrachtung, indem, und auch in den Hochdeutschen Kanzelleyen nicht selten ist. Anerwogen, daß er sich die Schuld selber beyzumessen hat, oder… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Erwägen — Erwägen, verb. reg. et irreg. act. S. Wägen. 1. * Bewegen; in welcher veralteten Bedeutung eruuegen und iruuagen noch bey dem Notker vorkommen. In etwas engerer Bedeutung mag es hernach mit der Wage abwägen bedeutet haben. Aber auch in diesem… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart