- Annuiliren
Annuiliren (v. lat.), für nichtig erklären, widerrufen; daher Annullation, Nichtigerklärung, Widerruf.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Annuiliren (v. lat.), für nichtig erklären, widerrufen; daher Annullation, Nichtigerklärung, Widerruf.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.