Münzverfälschung

Münzverfälschung

Münzverfälschung, s.u. Münzverbrechen.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Münzverfälschung — Münzverfälschung, s. Münzverbrechen …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Münzverfälschung — Mụ̈nz|ver|fäl|schung 〈f. 20〉 betrüger. Verringern des Wertes einer Münze durch Beschneiden, Abfeilen u. Ä.; →a. Kipper2 * * * Mụ̈nz|ver|fäl|schung, die (Rechtsspr.): betrügerische Veränderung von Geld, um ihm einen höheren Wert od. eine Fortdauer …   Universal-Lexikon

  • Münzverbrechen — (Münzdelikte), diejenigen strafbaren Handlungen, durch welche das öffentliche Vertrauen in Ansehung des Geldverkehrs betrügerischerweise geschädigt und die Münzhoheit des Staates beeinträchtigt wird. Dieselben können sich sowohl auf Metall als… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Friedrich d'or — Der Friedrich d or (frz. … doré „goldener Friedrich (II.)“) ist eine preußische Goldmünze (Pistole) im Nominalwert von 5 silbernen, preußischen Reichstalern in Gold, die zwischen 1741 und 1855 benutzt wurde. Da der Friedrich d or zur Zeit des… …   Deutsch Wikipedia

  • Friedrichsdor — Der Friedrich d or (frz. … doré „goldener Friedrich (II.)“) ist eine preußische Goldmünze (Pistole) im Nominalwert von 5 silbernen, preußischen Reichstalern in Gold, die zwischen 1741 und 1855 benutzt wurde. Da der Friedrich d or zur Zeit des… …   Deutsch Wikipedia

  • Gabriel Biel — (* um 1415 in Speyer; † 7. Dezember 1495 im Stift St. Peter auf dem Einsiedel bei Tübingen), scholastischer Philosoph, seit 1484 Professor der Philosophie und Gründungsmitglied der Universität Tübingen. Von seinen Zeitgenossen der „letzte… …   Deutsch Wikipedia

  • Coeur [2] — Coeur (spr. Köhr), Jacques, Sohn eines Kaufmanns in Bourges, erwarb sich großen Reichthum u. wurde unter Karl VII. Finanzrath. 1448 schickte ihn der König nach Lausanne, um den Streit zwischen den Päpsten Felix V. u. Nicolaus V. beizulegen.… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Ehrenrechte — Ehrenrechte, die durch den Vollgenuß der bürgerlichen Ehre bedingten Einzelbefugnisse, die der Mensch als Person und als Staatsbürger im öffentlichen Leben in Anspruch nehmen kann. Der Verlust dieser bürgerlichen E. tritt teils als Rechtswirkung… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Teilnahme am Verbrechen — (Mitschuld, Concursus ad delictum, Concursus plurium delinquentium), die Beteiligung mehrerer Personen an einer strafbaren Handlung, und zwar spricht man von einer notwendigen T., wenn zu dem Begriff eines Verbrechens, z. B. zu dem Verbrechen des …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Münzfälschung — Münzfälschung, Falschmünzerei, die widerrechtliche Herstellung falschen Metall oder Papiergeldes, sowie die betrügerische Wertverringerung echter Münzen und deren Verausgabung. Das Deutsche Strafgesetzbuch (§§ 146 fg. bedroht 1) Falschmünzerei;… …   Kleines Konversations-Lexikon

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