Nacherbe

Nacherbe

Nacherbe, der Erbe, welcher, wenn der Haupterbe wegfällt, in den Nachlaß succedirt; eine derartige Bestimmung heißt Nacherbsatzung.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Nacherbe — ist derjenige, der kraft Verfügung von Todes wegen nach einem anderen, dem Vorerben, zum Erben berufen ist (§§ 2100 ff. BGB). Der Nacherbe erhält die Erbschaft erst mit dem Ereignis, an das die Nacherbschaft geknüpft ist (Nacherbfall), z. B …   Deutsch Wikipedia

  • Nacherbe — Nacherbe, eine Person, die vom Erblasser in der Weise als Erbe eingesetzt wurde, daß sie erst die Erbschaft bekommen soll, wenn sie bereits ein andrer, der sogen. Vorerbe, gehabt hat. Fällt dieser Vorerbe weg, so erhält der N. sofort die… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Nacherbe — Nacherbe, derjenige, welcher nach einem andern Erbe werden soll; Nacherbeinsetzung, die Bestimmung des N …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Nacherbe — Nach|er|be 〈m. 17〉 jmd., der nach dem Tod eines Erben (aufgrund testamentar. Verfügung) dessen Erbe wird * * * Nach|er|be, der; n, n (Rechtsspr.): (durch ein Testament bestimmter) zweiter gleichberechtigter Erbe nach dem Vorerben. * * * Nach|erbe …   Universal-Lexikon

  • Nacherbe, der — Der Nachêrbe, des n, plur. die n, Fämin. die Nacherbinn, ein nachgesetzter Erbe, eine Person, welche in Ermangelung, oder nach dem Abgange des Haupterben zum Erben eingesetzt worden; im Oberd. ein Aftererbe …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Nacherbe — der durch ⇡ Verfügung von Todes wegen eingesetzte ⇡ Erbe, der Erbe werden soll, nachdem zunächst ein anderer Erbe (⇡ Vorerbe) geworden war (§§ 2100–2146 BGB). Der N. ist im Zweifel auch ⇡ Ersatzerbe des Vorerben. Bis zum Eintritt der Nacherbfolge …   Lexikon der Economics

  • Nacherbe — Nach|er|be, der …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Vorerbe — Nacherbe ist derjenige, der kraft Verfügung von Todes wegen nach einem anderen, dem Vorerben, zum Erben berufen ist (§§ 2100 ff. BGB). Der Nacherbe erhält die Erbschaft erst mit dem Ereignis, an das die Nacherbschaft geknüpft ist (Nacherbfall), z …   Deutsch Wikipedia

  • Erbeinsetzung — Erbeinsetzung, die Zuwendung seines Vermögens oder eines Bruchteils hiervon seitens eines Erblassers an einen Dritten, den sogen. Bedachten (§ 2087 des Bürgerlichen Gesetzbuches); die Bezeichnung als Erbe ist nicht notwendig, jedoch muß die E. so …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Vorerbe — Vor|er|be 〈m. 17〉 vom Erblasser bis zu einem bestimmten Zeitpunkt od. Ereignis als Erbe eingesetzte Person * * * 1Vor|er|be, der; n, n (Rechtsspr.): jmd., der [durch Testament] zuerst Erbe wird, bis (nach einem bestimmten Zeitpunkt) der Nacherbe… …   Universal-Lexikon

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