- Ausgüten
Ausgüten (Rechtsw.), wenn ein Sohn od. eine Tochter das Gut erhält, die übrigen mit einer Geldsumme abfinden.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Ausgüten (Rechtsw.), wenn ein Sohn od. eine Tochter das Gut erhält, die übrigen mit einer Geldsumme abfinden.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.