- Ausrufen des Friedensgebots
Ausrufen des Friedensgebots, Befehl des Richters durch den Frohn bei einer Hinrichtung den Nachrichter nicht in seinem Amte zu hindern, s.u. Hochnothpeinliches Halsgericht.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Ausrufen des Friedensgebots, Befehl des Richters durch den Frohn bei einer Hinrichtung den Nachrichter nicht in seinem Amte zu hindern, s.u. Hochnothpeinliches Halsgericht.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.