Backpolizei

Backpolizei

Backpolizei, s.u. Backen 4).


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Backen [3] — Backen, 1) bis zu einem gewissen Grade durch Erwärmung u. Feuer austrocknen; 2) eben dadurch eine gewünschte Beschaffenheit, unter Austrocknung, Verflüchtigung u. Umänderung flüssiger Stoffe erhalten; 3) (Kochk.), unter Zusatz angemessener Stoffe …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Bäckerherr — Bäckerherr, 1) Magistratsperson, welche die Backpolizei führt; 2) obrigkeitliche Person, die deputirt ist, den Zusammenkünften des Bäckerhandwerks beizuwohnen …   Pierer's Universal-Lexikon

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