- Badsch
Badsch (türk.), 1) Consumtionssteuer, 1/20–1/10, sonst nur beim Verkauf der Waaren des Inlandes entrichtet. Später 2) auf Zölle, Chaussee-, Wege-, Brückengeld ausgedehnt; 3) endlich das Transito u. alle Abgaben von ausländischen Waaren, in den Handelsverträgen genau festgesetzt.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.