Balnearĭum furtum

Balnearĭum furtum

Balnearĭum furtum (röm. Ant.), Diebstahl in einem öffentlichen Bade begangen, bes. an Kleidern, welche die Badenden abgelegt hatten; mit 2jährigem Gefängniß bestraft. Balnearius, ein solcher Dieb.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Diebstahl — (Rechtsw.), die widerrechtliche Besitzergreifung von einer fremden beweglichen Sache aus dem Gewahrsam eines Andern mit der Absicht, dieselbe sich anzueignen, ohne jedoch eine zu diesem Zwecke vorausgegangene Bedrohung od. begleitende… …   Pierer's Universal-Lexikon

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