- Bankgericht
Bankgericht, an solchen Orten, wo sich öffentliche Banken befinden, ein Handelsgericht, welches über die im Bankwesen, in Wechsel- u. Handlungssachen vorfallenden Streitigkeiten entscheidet.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Bankgericht, an solchen Orten, wo sich öffentliche Banken befinden, ein Handelsgericht, welches über die im Bankwesen, in Wechsel- u. Handlungssachen vorfallenden Streitigkeiten entscheidet.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Bankrecht — Bankrecht, 1) der Inbegriff aller den öffentlichen Banken zustehenden Gerechtigkeiten, Freiheiten u. Vorzüge, z.B. daß die aus den Büchern zu erweisenden Zahlungen als gültig betrachtet, daß die Bank u. die darin niedergelegten Gelder als… … Pierer's Universal-Lexikon