Bankprocura

Bankprocura

Bankprocura, die Vollmacht, wodurch man Jemand ermächtigt, statt seiner in der Bank Auszahlungen zu machen, Gelder einzucassiren etc. Sie muß vor Zeugen ausgestellt sein u. gilt nur ein Jahr.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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