Bankprocura

Bankprocura

Bankprocura, die Vollmacht, wodurch man Jemand ermächtigt, statt seiner in der Bank Auszahlungen zu machen, Gelder einzucassiren etc. Sie muß vor Zeugen ausgestellt sein u. gilt nur ein Jahr.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

Игры ⚽ Поможем сделать НИР

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”