Bannherr

Bannherr

Bannherr, so v.w. Gerichtsherr.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Bannherr — Bạnn|herr, der (hist.): ↑Herr (3), der innerhalb eines Bezirks die Gerichtsbarkeit ausübt …   Universal-Lexikon

  • Wappen der Gemeinde Besseringen — Besseringen Saarland Blasonierung „In Silber über Blau geteiltem Schild …   Deutsch Wikipedia

  • Bannrechte — Bannrechte, Gerechtsame, deren Inhaber (Bannherr) von den Einwohnern eines bestimmten Bezirks (s. Bannmeile) verlangen konnte, daß sie bestimmte Lebensbedürfnisse ausschließlich oder vorzugsweise durch ihn befriedigen ließen: Mühlzwang, Bier und… …   Kleines Konversations-Lexikon

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