Bauernscheid
Bauernscheid (Bauernschied, Decisio rustica), 1) Ausspruch eines Richters, wonach von dem Objecte, worüber sich 2 Parteien streiten, jedem die Hälfte zugesprochen wird; 2) scherzhaft jede einfältige u. übereilte Entscheidung.
Pierer's Lexicon.
1857–1865.