Begehungssünde

Begehungssünde

Begehungssünde, im Gegensatz zu Unterlassungssünde, das Thun des Verbotenen, s.u. Sünde.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Unterlassung, die — Die Unterlássung, plur. doch nur selten, die en, der Zustand, da man etwas nicht thut, welches zu thun man einige Bestimmung hat. Die Unterlassung des Schreibens, einer Pflicht, des Gebethes u.s.f. Daher die Unterlassungssünde, die strafbare… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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