- Begehungssünde
Begehungssünde, im Gegensatz zu Unterlassungssünde, das Thun des Verbotenen, s.u. Sünde.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Begehungssünde, im Gegensatz zu Unterlassungssünde, das Thun des Verbotenen, s.u. Sünde.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Sünde — (lat. Peccatum), 1) eigentlich jede Übertretung eines Gesetzes, welche eine Sühne (s.d.) verlangt; bes. 3) jede Übertretung der Gebote Gottes od. des Moralgesetzes, wobei Freiheit des Willens, ein bestehendes Gesetz u. die Bekanntschaft mit… … Pierer's Universal-Lexikon
Unterlassung, die — Die Unterlássung, plur. doch nur selten, die en, der Zustand, da man etwas nicht thut, welches zu thun man einige Bestimmung hat. Die Unterlassung des Schreibens, einer Pflicht, des Gebethes u.s.f. Daher die Unterlassungssünde, die strafbare… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart