- Beglaubigungseid
Beglaubigungseid (Juramentum credulitàtis), Eid, wodurch man, in Ermangelung eines Beweises, seiner Aussage rechtliche Beglaubigung verschafft.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Beglaubigungseid (Juramentum credulitàtis), Eid, wodurch man, in Ermangelung eines Beweises, seiner Aussage rechtliche Beglaubigung verschafft.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Juramentum — (lat.), Eid; so J. assecurationis, s. Erbeid; J. credulitatis, Beglaubigungseid; J. integritatis, Integritätseid; J. paupertatis, Armeneid; J. quantitatis, Würderungseid … Pierer's Universal-Lexikon
Beglauben — Beglauben, oder Beglaubigen, verb. reg. act. 1) Glaubwürdig machen, bestätigen, beweisen. Einem etwas mit Gründen beglaubigen. Etwas mit einem Eide beglaubigen. Eine Urkunde beglaubigen, vidimiren. Ein beglaubtes Zeugniß, ein beglaubter Mann, dem … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart