Nascitūrus pro jam nato habētur
- Nascitūrus pro jam nato habētur
Nascitūrus pro jam nato habētur, d.h. der Embryo wird. (da, wo es sich um seinen Vortheil handelt, schon) als künftiger Mensch betrachtet, u. es werden ihm alle Rechte so aufbewahrt u. erhalten, als ob er zur Zeit, wo sie ihm anfielen, schon geboren wäre. Nur muß er als Mensch lebendig u. lebensfähig geboren werden, wenn er diese Rechte auch erwerben soll.
Pierer's Lexicon.
1857–1865.
Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:
Nasciturus pro jam nato habetur — Nasciturus pro jam nato habetur, lat., dem Embryo werden alle Rechte eines Kindes vorbehalten … Herders Conversations-Lexikon
Nascitūrus — (lat.), ein noch im Mutterleibe befindliches Wesen, dessen Geburt man entgegensieht; über die rechtlichen Verhältnisse s. Leibesfrucht. N. pro jam nato habetur (lat.), Rechtssprichwort des Inhalts, daß die Frucht im Mutterleibe zu ihrem Vorteil… … Meyers Großes Konversations-Lexikon