- Beirauchsgeld
Beirauchsgeld, sonst eine persönliche Abgabe nicht angesessener Einwohner in den Rheinlanden u. Westfalen als Schutzgeld an den Gutsherrn od. die Landesregierung; ist von der preußischen Regierung abgeschafft.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.