- Beiurtel
Beiurtel (lat. Sententia interlocutoria), ein Ausspruch des Richters, wodurch nur ein Nebenpunkt des Rechtsstreites entschieden, die Sache also selbst noch nicht beendet wird; s.u. Erkenntniß.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Beiurtel (lat. Sententia interlocutoria), ein Ausspruch des Richters, wodurch nur ein Nebenpunkt des Rechtsstreites entschieden, die Sache also selbst noch nicht beendet wird; s.u. Erkenntniß.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.