- Beleggeld
Beleggeld, 1) so v.w. Beschälgeld; 2) auf Universitäten ein geringes Geldquantum, welches der Famulus des Professors, bei welchem man ein Collegium hört, für den in dem Auditorium gelosten Sitz erhält.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Beleggeld, 1) so v.w. Beschälgeld; 2) auf Universitäten ein geringes Geldquantum, welches der Famulus des Professors, bei welchem man ein Collegium hört, für den in dem Auditorium gelosten Sitz erhält.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.