- Beschatzen
Beschatzen, das Recht des Landesherrn, Steuern aufzulegen u. einzufordern.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Beschatzen, das Recht des Landesherrn, Steuern aufzulegen u. einzufordern.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Beschatzen — Beschatzen, verb. reg. act. mit Schatzung belegen. Eine Stadt, ein Dorf beschatzen. So auch die Beschatzung … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Schatzung — Schatzung, ein alter, noch heute mehrfach üblicher Ausdruck für die nach einem Anschlag (einer Schätzung) des Vermögens oder Einkommens erhobene Steuer; daher beschatzen, schatzen (davon auch brandschatzen). Schatzungsrat, in Baden eine bei der… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Schatzen — Schatzen, verb. reg. act. 1) Schatz, d.i. eine öffentliche Abgabe, eine Schatzung fordern, mit Schatzung belegen; Nieders. schatten, Schwed. skatta. Es ist im Hochdeutschen veraltet, und nur noch in den Zusammensetzungen beschatzen und… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart