Beschelten

Beschelten

Beschelten (Kanzleispr.), 1) beschimpfen; 2) Andere in ihren Rechten beeinträchtigen.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • unbescholten — un|be|schol|ten [ ʊnbəʃɔltn̩] <Adj.> (veraltend): einen untadeligen Ruf besitzend: sie galt allgemein als eine unbescholtene Dame; der Angeklagte war bis dahin vollkommen unbescholten. Syn.: ↑ anständig, ↑ korrekt, ↑ rechtschaffen… …   Universal-Lexikon

  • Appellatiōn, die — Die Appellatiōn, plur. die en, aus dem Latein. Appellatio, in den Rechten, die Beschwerde über die Ungerechtigkeit eines niedern Richters bey einem höhern, und die Schrift, worin diese Beschwerde enthalten ist. Derjenige, welcher diese Klage… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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