- Beschelten
Beschelten (Kanzleispr.), 1) beschimpfen; 2) Andere in ihren Rechten beeinträchtigen.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Beschelten (Kanzleispr.), 1) beschimpfen; 2) Andere in ihren Rechten beeinträchtigen.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
biskeldan — *biskeldan germ., stark. Verb: nhd. schelten; ne. scold; Rekontruktionsbasis: afries., ahd.; Etymologie: s. *bi, *skeldan; Weiterleben: afries. bi s kel d a* 5, stark. Ver … Germanisches Wörterbuch
unbescholten — un|be|schol|ten [ ʊnbəʃɔltn̩] <Adj.> (veraltend): einen untadeligen Ruf besitzend: sie galt allgemein als eine unbescholtene Dame; der Angeklagte war bis dahin vollkommen unbescholten. Syn.: ↑ anständig, ↑ korrekt, ↑ rechtschaffen… … Universal-Lexikon
Appellatiōn, die — Die Appellatiōn, plur. die en, aus dem Latein. Appellatio, in den Rechten, die Beschwerde über die Ungerechtigkeit eines niedern Richters bey einem höhern, und die Schrift, worin diese Beschwerde enthalten ist. Derjenige, welcher diese Klage… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
schelten — schelten: Das auf das dt. und niederl. Sprachgebiet beschränkte Verb mhd. schelten, schelden, ahd. sceltan »tadeln, schmähen«, niederl. schelden »schimpfen, schmähen« ist eng verwandt mit der unter ↑ Schall behandelten Wortgruppe und gehört zu… … Das Herkunftswörterbuch