Zeuge — (Testis), eine Person, welche entweder dazu erwählt ist, um in Rücksicht einer Thatsache, von welcher die Entscheidung eines Rechtsstreites abhängt, auszusagen, was sie von jener, als Ereigniß betrachtet, mit ihren äußeren physischen Sinnen… … Pierer's Universal-Lexikon
Fragstücke — (Interrogatoria), schriftliche Fragen, welche nach gemeinem Deutschen Civilprocesse bei der Führung eines Beweises durch Zeugen von dem Gegner des Beweisführers (dem Producten) dem Gerichte zu dem Zwecke übergeben werden können, damit das… … Pierer's Universal-Lexikon
Production — (v. lat.), 1) die Hervorbringung von Dingen, welche früher nicht, od. wenigstens nicht dergestalt vorhanden waren, wie sie jetzt erscheinen; 2) jede Kraftäußerung des Menschen od. der Natur, welche dem Menschen Dinge liefert, welche für… … Pierer's Universal-Lexikon
Weisungssätze — Weisungssätze, so v.w. Beweisartikel … Pierer's Universal-Lexikon
Articulirtes Verhör — (Vernehmung über Artikel, Examen articulatum, das articulirte Verfahren im gemeinen Criminalprocesse, articulirte Specialinquisition, Specialinquisition), ist das Verhör über vorher aufgesetzte Fragen (Artikel), bestimmt zur nochmaligen… … Pierer's Universal-Lexikon
Articŭlus — (lat.), 1) Gelenk, sofern es 2 Glieder des Körpers verbindet, bei der Pflanze der Knoten; 2) ein kleines Glied, z.B. Finger; 3) (Gramm.), so v.w. Artikel; 4) kleine Aufsätze, od. einzelne Punkte, Sätze als Theile einer Schrift, bes. im… … Pierer's Universal-Lexikon
Elisivartikel — Elisivartikel, Beweisartikel, durch welche der Gegenbeweisführer gerade das Gegentheil von dem darzuthun sucht, was der Beweisführer beweisen will … Pierer's Universal-Lexikon
Beweis, der — Der Beweis, des es, plur. die e, von den folgenden Verbo. 1) Die Handlung des Beweisens in der zweyten Bedeutung des Zeitwortes. Sich zu einem Beweise vorbereiten. Den Beweis anfangen. Zu dem Beweise schreiten. Einen Beweis führen. Noch mehr aber … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Elisivartikel — Elisivartikel, Beweisartikel, wodurch der Führer des Gegenbeweises das Gegentheil von dem beweisen will, was der Beweisführer mit denselben darzuthun strebte … Herders Conversations-Lexikon