Naturstand — Naturstand, derjenige Zustand des Menschen, bei dem er in keiner gesellschaftlichen oder bürgerlichen Ordnung lebt, also auch keinen Rechtsschutz hat und behufs der Verteidigung seiner Rechte lediglich an seine eignen Kräfte gewiesen ist; in der… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Naturstand — (lat. status naturālis), in der Dogmatik der Zustand des Menschen, abgesehen von seiner Erlösung durch Christus, sowohl der ursprüngliche vor dem Sündenfall (auch status integritātis) als der des Verderbens nach demselben (status corruptiōnis) … Kleines Konversations-Lexikon
Staatstheoretiker — Staatstheorien oder Staatslehren behandeln die Definitionen, Entstehung, Formen, Aufgaben und Ziele des Staates sowie seine institutionellen, sozialen, ethischen und juristischen Bedingungen und Grenzen. Als Teilgebiet der Politischen Philosophie … Deutsch Wikipedia
Staatstheorie — Staatstheorien oder Staatslehren behandeln die Definitionen, Entstehung, Formen, Aufgaben und Ziele des Staates sowie seine institutionellen, sozialen, ethischen und juristischen Bedingungen und Grenzen. Als Teilgebiet der Politischen Philosophie … Deutsch Wikipedia
Staatstheorien — oder Staatslehren behandeln die Definitionen, Entstehung, Formen, Aufgaben und Ziele des Staates sowie seine institutionellen, sozialen, ethischen und juristischen Bedingungen und Grenzen. Als Teilgebiet der Politischen Philosophie und Konkretion … Deutsch Wikipedia
Urstand — heißt der Anfangszustand des Menschen, sofern er der Kirchenlehre zufolge nicht einfacher Naturstand (s. d.), sondern ein Stand ursprünglicher Vollkommenheit gewesen und in anerschaffener Heiligkeit, Weisheit und Gottesgemeinschaft sowie in… … Meyers Großes Konversations-Lexikon