Bielbrief

Bielbrief

Bielbrief, so v.w. Beilbrief.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Bielbrief — geht vor Bodmereibrief. – Hillebrand, 177; Simrock, 1431; Eisenhart, 413; Hertius, 22; Pistor., III, 33; Eiselein, 104. Unter Bielbrief wird in dem Sprichworte ein Schuldschein für Gelder verstanden, die zum Ausrüsten eines Schiffs gegen dessen… …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

  • Bielbrief — Bielbrief, s. Beilbrief …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Bielbrief — (Beilbrief, Bylbrief), obrigkeitliches Zeugnis über Ursprung (gesetzmäßig ausgeführten Bau), Gattung, Größe und Tragfähigkeit eines Schiffs; s. auch Beilbrief …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Bielbrief — Der Bylbrief oder Bielbrief (Biel=niederdt. Beil) ist ein Schiffsbauvertrag, worin der Schiffszimmermann beauftragt wird, sein Beil zu gebrauchen, also ein Schiff zu bauen; ein von einer Behörde ausgestellte Urkunde über Größe, Ausrüstung, Name… …   Deutsch Wikipedia

  • bielbrief — A particular and detailed description of a ship, furnished by the builder …   Ballentine's law dictionary

  • Bodmereibrief — Die Bodmerei (Verbodmung, franz. Contrat à la grosse, engl. Bottomry, abzuleiten von Bome, gleichbedeutend mit Kiel, oder von „Boden“, d. h. dem Schiffsboden, als dem Hauptbestandteil des Schiffs) ist ein historischer Begriff im Seehandelsrecht.… …   Deutsch Wikipedia

  • Bodmerei — Die Bodmerei (Verbodmung, franz. Contrat à la grosse, engl. Bottomry, abzuleiten von Bome, gleichbedeutend mit Kiel, oder von „Boden“, d. h. dem Schiffsboden, als dem Hauptbestandteil des Schiffs) ist ein historischer Begriff im Seehandelsrecht.… …   Deutsch Wikipedia

  • Bylbrief — Der Bylbrief oder Bielbrief (Biel=niederdt. Beil) ist ein Schiffsbauvertrag, worin der Schiffszimmermann beauftragt wird, sein Beil zu gebrauchen, also ein Schiff zu bauen; ein von einer Behörde ausgestellte Urkunde über Größe, Ausrüstung, Name… …   Deutsch Wikipedia

  • Beilbrief — Beilbrief, 1) (Bielbrief) Zeugniß des Schiffszimmermanns, daß der Bau eines Schiffes vollkommen vorschriftsmäßig ausgeführt worden sei. Ohne einen solchen darf kein Schiff zum Waarentransport gebraucht werden; 2) Schuldschein über Gelder, welche… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Consul — (lat., d. i. Rathgeber, Berather), 1) (röm. Ant.), Amtsname der, nach Abschaffung der lebenslänglichen Monarchie, 510 v. Chr., jährlich gewählten zwei obersten Magistratspersonen in Rom. Anfangs hießen sie Prätoren. Wählbar zu diesem Amte,… …   Pierer's Universal-Lexikon

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