Brandbegnadigung

Brandbegnadigung

Brandbegnadigung, 1) der Abgebrannten bewilligte Erlaß von Landesabgaben; 2) der aus einer landesherrlichen Kasse den Abgebrannten zum Wiederaufbau abgebrannter Gebäude od. Anschaffung von verlorenen Mobilien od. zum momentanen Unterhalt gewährte Zuschuß.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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