- Brandbegnadigung
Brandbegnadigung, 1) der Abgebrannten bewilligte Erlaß von Landesabgaben; 2) der aus einer landesherrlichen Kasse den Abgebrannten zum Wiederaufbau abgebrannter Gebäude od. Anschaffung von verlorenen Mobilien od. zum momentanen Unterhalt gewährte Zuschuß.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.