- Bäckerherr
Bäckerherr, 1) Magistratsperson, welche die Backpolizei führt; 2) obrigkeitliche Person, die deputirt ist, den Zusammenkünften des Bäckerhandwerks beizuwohnen.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Bäckerherr, 1) Magistratsperson, welche die Backpolizei führt; 2) obrigkeitliche Person, die deputirt ist, den Zusammenkünften des Bäckerhandwerks beizuwohnen.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Bäckerherr, der — Der Bäckerherr, des en, plur. die en, vulg. Beckenherr. An einigen Orten, 1) diejenigen Glieder des Stadtrathes, welche bey dem Marktamte die Brottaxe besorgen, und die Aufsicht, über die Bäcker haben. 2) Der Abgeordnete des Rathes, der den… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Bäckenherr, der — Der Bäckenherr, S. Bäckerherr … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart