Bürgermeister [1]

Bürgermeister [1]

Bürgermeister, 1) (Consul, Burgimagister), erste obrigkeitliche Person in einer Stadt, von der Bürgerschaft gewählt, od. vom Magistrat ernannt. Die B. entstanden nach dem Vorbild der römischen Consuln, als die Bürger sich mit Waffengewalt od. durch friedliche Übereinkunft der Gewalt der Stadtherren (weltliche od. geistliche Fürsten, welche sich durch Burggrafen, Vögte vertreten ließen), entzogen. Mit dem Sinken der Selbständigkeit der Städte wurde auch die Gewalt u. Thätigkeit der B., denen der Stadtrath von jeher zur Seite stand sehr beschränkt. Nach dem römischen Muster wurden meist zwei gewählt, die jährlich od. halbjährlich in der Regierung wechselten. Nach den neuerer Städteordnungen werden die B., als die stätigen Dirigenten der Stadträthe, aus einer von den Stadtverordneten vorgeschlagenen Zahl vom Stadtrathe erwählt u. von der Regierung bestätigt. Der zweite B. heißt dann Polizei-B. (im gemeinen Leben auch Feuer-B.), Stadthauptmann od. dgl. In Preußen werden sie auf eine Reihe von Jahren, in Baiern erst bei neuer sofortiger Wahl nach einer Amtsführung auf Zeit, in Sachsen stets lebenslänglich gewählt. In den freien Städten sind die B., welche nur auf Zeit aus dem Senat gewählt werden, nicht nur Repräsentanten der Stadt, sondern auch des Staates, u. üben während ihrer sogenannten Regierung die Ehrenrechte des Staates, z.B. Gesandte zu empfangen u. abzuordnen, aus, führen auch im diplomatischen Verkehr den Titel: Excellenz. Auch in einigen Schweizercantonen heißt die an der Spitze der Regierung stehende Person B.; 2) die Vorsteher der Landgemeinden in Niederdeutschland, daher Bügermeisterei, in Westfalen u. am Niederrhein mehrere zu einem Bezirk vereinigte Dörfer u. Bauergüter.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

Игры ⚽ Нужна курсовая?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Bürgermeister(in) — Bürgermeister(in) …   Deutsch Wörterbuch

  • Bürgermeister — Bürgermeister …   Deutsch Wörterbuch

  • Burgermeister — ist der Familienname folgender Personen: Johann Stephan Burgermeister (1663–1722), deutscher Jurist Reto Burgermeister, Schweizer Sportler Wolfgang Paul Burgermeister (1697–1756), deutscher Jurist Siehe auch: Burgemeister Bürgermeister …   Deutsch Wikipedia

  • Bürgermeister [2] — Bürgermeister, Untergattung von Meve, s.u. Göland …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Bürgermeister — (früher Burgemeister, v. mittelhochd. burc, d. h. Stadt), der oberste Verwaltungsbeamte einer städtischen, nach neuern Gemeindeordnungen auch einer ländlichen Gemeinde. B. entstanden im 13. Jahrh., als die Bewohner der Städte durch Waffengewalt… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Bürgermeister — Bürgermeister, Vorsitzender der städtischen Verwaltungsbehörde, dem engl. Mayor (s.d.), dem franz. Maire (s.d.) entsprechend, wird meist von der Gemeindevertretung auf eine Anzahl von Jahren oder auf Lebenszeit gewählt und von der Regierung… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Bürgermeister — Bürgermeister, alter Ausdruck für Gemeindevorsteher, entsprechend dem frz. Maire und dem engl. Mayor …   Herders Conversations-Lexikon

  • Bürgermeister — Sm std. (13. Jh.) Stammwort. Bezeichnung für das Stadtoberhaupt als Anführer der Bürger , mit der älteren Bedeutung von Meister. deutsch s. Burg, s. Meister …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • Burgermeister — Porté en Alsace et dans la Moselle, c est l équivalent du français bourgmestre , officier municipal à la tête d une ville ou d un village. Avec le même sens : Burgemeister, Burgmeister …   Noms de famille

  • Bürgermeister — (der) …   Kölsch Dialekt Lexikon

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”