- Caspeiding
Caspeiding (Caspeldingrecht), nach dem Eyderstädtischen Landrecht auf dein Kirchhof gehaltene Gemeindeversammlungen, in welchen der Versammlungsvorsteher (Caspeldingvoigt) die Gemeinde von Gemeindeangelegenheiten unterrichtet u. geringfügige Streitsachen in der Gemeinde schlichtet. Die in den Hamburgischen Statuten vorkommenden Caspeldingherren sind Kirchenvorsteher mit beschränkter administrativer Gewalt.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.