- Combinationsmethode
Combinationsmethode, 1) (Log.), s. u. Combination 2); 2) (Criminalr.), die Methode, nach welcher die Stimmen der Richter gezählt u. zur Abfassung des Straferkenntnisses geschätzt werden, im Falle daß die relative Majorität gegen den Angeklagten entscheidet; vergl. Straferkenntniß.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.