Consigniren

Consigniren

Consigniren (v. lat.), 1) eine Summe niederlegen; 2) an Jemand Waaren in Consignation (s.d. 2) geben; 3) zeichnen, bezeichnen, aufzeichnen, überschreiben; 4) (Kriegsw.), das Militär zu etwas anweisen, ihm einen Ort bestimmen, wo es sich aufhalten muß, z.B. es in die Kaserne c., u. dies kann ebensowohl als Strafe (als gelinder Arrest) wie zur Bereithaltung für irgend einen Zweck erfolgen; diese Ordre: Consigne (fr., spr. Kongsinj).


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Consigne — (frz. Kongsini), die Instruction einer Schildwache; consigniren, einem Militär einen bestimmten Aufenthaltsort anweisen, z.B. die Kaserne, wenn die militärische Macht zum augenblicklichen Ausrücken bereit sein soll …   Herders Conversations-Lexikon

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