Preußen [2] — Preußen (Gesch.). Das eigentliche Königreich P. (Ost u. Westpreußen), wurde in der ältesten geschichtlichen Zeit, im 4. Jahrh. n.Chr., diesseits der Weichsel von den germanischen Gothonen, jenseit von den slawischen Venetä (Wenden) bewohnt; an… … Pierer's Universal-Lexikon
Schweden [2] — Schweden (Gesch.). S. war unter den Alten den Griechen gar nicht bekannt; die Römer hatten erst in der Kaiserzeit einige Kunde von Land u. Leuten, sie hielten das Land für eine Insel, welche schon Plinius Scandia od. Scandinavia nennt u. von den… … Pierer's Universal-Lexikon
Stottern — Stottern, 1) (Balbuties, Paralalia respiratoria s. syllabaris), momentanes Unvermögen ein Wort od. eine Sylbe hervorzubringen, ein häufig bes. bei jüngeren Individuen vorkommender Sprachfehler; meistens sind dabei zwar alle zum Sprechen… … Pierer's Universal-Lexikon
Zwerchfellkrampf — (Spasmus diaphragmatis), kann ein sogenannter clonischer od. tonischer sein; das Zwerchfell kann nämlich in kurzen Unterbrechungen sich unwillkürlich heftig contrahiren od. für längere Zeit im Zustande starker Contraction verharren. Die erstere… … Pierer's Universal-Lexikon
Blut — Blut, I. (Physiol.), der allgemeine thierische Nahrungssaft, welcher das Material zu allen Organen u. Gefäßbildungen liefert. Es zeigt bei den verschiedenen Thierklassen große Verschiedenheit in seinen Eigenschaften u. seiner Zusammensetzung.… … Pierer's Universal-Lexikon
Bundesstaat — Bundesstaat, 1) (Föderativstaat), die Vereinigung mehrerer Staaten zu einem Staatsganzen, welches Souveränetätsrechte ausübt, d.h. das Recht, Krieg zu erklären u. Frieden zu schließen, Gesandte bei fremden Staatsregierungen zu halten u. von… … Pierer's Universal-Lexikon
Credit — Credit, das Vertrauen auf den guten Willen u. die Fähigkeit eines Anderen, die Verbindlichkeiten, welche er durch Abschluß eines gegenwärtigen Geschäftes für die Zukunft übernommen hat, seiner Zeit zu erfüllen. Jedes Geschäft beruht auf einem… … Pierer's Universal-Lexikon
Ignorantia — (lat.), Nichtwissen, Unkunde, Irrthum. Sie ist bes. in rechtlicher Hinsicht in der doppelten Weise a) als I. juris, Unkenntniß von Rechtsgrundsätzen u. gesetzlichen Vorschriften, u. b) als I. facti, Unkenntniß von Thatsachen, Ereignissen u.… … Pierer's Universal-Lexikon
Contrahent — Contrahent, lat., wer einen Vertrag abschließt; contrahiren, einen Vertrag schließen; zusammenziehen … Herders Conversations-Lexikon