- Contrebillet
Contrebillet (spr. Kongtrbilljet), Gegenschein, wodurch ein früher ausgestellter Schein für wirkungslos erklärt wird.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Contrebillet (spr. Kongtrbilljet), Gegenschein, wodurch ein früher ausgestellter Schein für wirkungslos erklärt wird.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.