- Courier [1]
Courier (v. fr.), 1) ein Eilbote, welcher Briefschaften von großer Eile od. Wichtigkeit befördert. Sie werden mit Courierpferden von der Post, reitend od. fahrend befördert. C-e, welche Depeschen zwischen einer Regierung u. ihren auswärtigen Agenten befördern, heißen Cabinetscouriere (s.d.). Der C. ist in Reitcostüm mit steifen Stiefeln (Courierstiefeln) u. kurzstieliger u. langschnuriger Peitsche (Courierpeitsche); er trägt seine Depeschen in einer ledernen, zugeschloßnen, an Riemen über die Schulter hängenden Tasche auf der Brust; er ist in neutralem od. Freundesland unverletzlich; ihm muß jeder ausweichen, der ihm begegnet, er kann auf jeder Station des eignen Landes einen baaren Vorschuß verlangen etc. Dagegen muß er in möglichst kurzer Zeit (gewöhnlich rechnet man auf die Meile 3/4 bis 1/2 Stunde) machen. Die Benutzung der C-e, namentlich durch Privatleute, hat seit Einführung der elektromagnetischen Telegraphen u. deren Übergabe zu öffentlichem Gebrauch, sehr abgenommen. Bes. wichtig ist der Courierdienst im Kriege, wo er gemeinschaftlich von Offizieren versehen wird; 2) ein Stein in dem Großen Schachspiel (Courierspiel), s. u. Schachspiel.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.